Staatliche Beihilfen für den öffentlichen Sektor
Unser Ansatz
Unsere Beratung im Bereich staatlicher Beihilfen für den öffentlichen Sektor zeichnet sich insbesondere durch fundiertes Wissen und langjährige praktische Erfahrung aus. Diese Expertise haben wir sowohl durch die Zusammenarbeit mit Selbstverwaltungseinheiten und öffentlichen Institutionen als auch durch die Tätigkeit einzelner unserer Experten innerhalb dieser Einrichtungen aufgebaut. Wir verstehen die Realitäten des öffentlichen Sektors – seine Einschränkungen, Ziele und Verantwortlichkeiten – sehr genau. Daher ist unsere Beratung nicht nur rechtskonform, sondern auch realistisch, umsetzbar und im institutionellen Kontext verankert.
Für wen?
Unser Angebot richtet sich an alle öffentlichen Einrichtungen in Polen, insbesondere an Selbstverwaltungseinheinten (JST – jednostki samorządu terytorialnego), wie Gemeinden, Kreise und Woiwodschaften. Wir unterstützen auch von JST abhängige oder kontrollierte Einrichtungen, z. B. kommunale Unternehmen, Gesellschaften für sozialen Wohnungsbau (TBS – Towarzystwo Budownictwa Społecznego) oder Kultureinrichtungen. Wir beraten die staatliche Verwaltung, darunter Ministerien, Durchführungsagenturen und Woiwodschaftsämter. Unsere Leistungen stehen auch Hochschulen, Forschungsinstituten und Krankenhäusern zur Verfügung – insbesondere bei Investitionsvorhaben oder der Nutzung öffentlicher Mittel.

Bei der Unterstützung öffentlicher Einrichtungen berücksichtigen wir stets deren besondere rechtliche Stellung und Verantwortung im Umgang mit öffentlichen Mitteln. Staatliche Beihilfen sind in diesem Kontext nicht nur eine Frage der Rechtskonformität, sondern vor allem der sicheren und effizienten Mittelverwendung.
Dienstleistungen
Unser Beratungsangebot im Bereich staatlicher Beihilfen für den öffentlichen Sektor umfasst insbesondere sechs Bereiche:
Prüfung des Vorliegens staatlicher Beihilfen
Wir beschäftigen uns mit der Erstellung und Überprüfung von Beihilfetests sowie mit der Untersuchung des Vorteilsübergangs und der Sicherstellung der Weitergabe von Beihilfen auf niedrigere Ebenen.
Zulässigkeit staatlicher Beihilfen
Unterstützung bei der Sicherstellung der Beihilfenzulässigkeit in geplanten Fördermaßnahmen und bei der Erstellung von Förderprogrammen. Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen in Einzelprojekten.
Ausgleich für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse
Beratung zur Übertragung und Vergütung solcher Dienstleistungen (Definition der Dienstleistung, Erstellung des Übertragungsakts, Sicherstellung der Konformität der Vergütung mit Beihilferecht). Durchführung von Audits und Entwicklung von Methoden zur Berechnung und Überwachung der Vergütung.
Beratung zur Beihilfenrelevanz bei der Finanzierung von Eigenaufgaben der Selbstverwaltungseinheiten.
Analyse der Konformität der Übertragung öffentlicher Verkehrsdienstleistungen mit der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 sowie der Voraussetzungen aus dem Altmark-Urteil.
Durchführung von Notifizierungsverfahren
Vollständige Erstellung der Notifizierungsunterlagen und Vertretung vor der Europäischen Kommission und dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH/TSUE). Unterstützung in Verfahren vor nationalen Behörden (z. B. polnisches Amt für Wettbewerb und Verbraucherschutz – UOKiK) und der Europäischen Kommission – durch Vertretung oder Vorbereitung des Mandanten.
Investorenbeziehungen öffentlicher Eigentümer
Durchführung von Tests zum privaten Investor oder Gläubiger sowie des Zurechnungstests. Prüfung des Vorteilstransfers.
De-minimis-Beihilfen
Unterstützung bei der Erstellung von Programmen und deren Anmeldung beim Präsidenten des UOKiK, Berechnung der Beihilfenhöhe bei nicht-zuschussbezogenen Formen (EDB-Berechnung) sowie Erfüllung von Berichtspflichten.
Prüfung der Möglichkeit zur Beantragung öffentlicher Beihilfen eines bestimmten Unternehmens und Analyse von Unternehmensverflechtungen zur Feststellung eines „einheitlichen Unternehmens“.
Schulungen
Ergänzend zu unserer Beratung bieten wir Schulungen an – sowohl zu allgemeinen Themen wie dem Vorliegen und der Konformität staatlicher Beihilfen als auch zu spezifischen, auf die individuellen Bedürfnisse des Mandanten zugeschnittenen Inhalten.
Realisierte Projekte
Die Kombination aus Wissen und Erfahrung im Bereich der öffentlichen Förderung mit der Kenntnis der Realitäten des öffentlichen Sektors ermöglicht es uns, selbst die komplexesten Projekte zu realisieren.
TEAM
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