Kapitalmarktrecht
Unser Ansatz
Wir verstehen vollkommen die Besonderheiten sowie das Tempo der Veränderungen auf dem Kapitalmarkt. Unser Ansatz basiert auf einer partnerschaftlichen und transparenten Kommunikation in jeder Phase der Zusammenarbeit. Wir behandeln unsere Mandanten und ihre Angelegenheiten individuell und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen, die auf ihre Bedürfnisse und langfristigen Ziele abgestimmt sind. Wir verfolgen kontinuierlich die Entwicklungen in der Gesetzgebung und informieren unsere Mandanten proaktiv über relevante Änderungen. Dadurch können neu entstehende Chancen effektiv genutzt und potenzielle Risiken frühzeitig begrenzt werden.
Für wen?
Wir unterstützen sowohl bereits börsennotierte Gesellschaften als auch Unternehmen, die einen Börsengang oder die Emission von Wertpapieren planen. Unsere Beratung richtet sich an Kapitalgesellschaften, Vorstände, Aufsichtsräte sowie Aktionäre – insbesondere im Rahmen gesellschaftsrechtlicher Streitigkeiten, Mediationen und Schiedsverfahren.

Das Kapitalmarktrecht ist nicht nur ein Regelwerk – es ist vor allem ein Instrument zur Förderung von Vertrauen, Transparenz und Stabilität in den Beziehungen zu Investoren.
Dienstleistungen
Wir bieten eine umfassende rechtliche Betreuung für börsennotierte Gesellschaften – von der Kapitalbeschaffung bis zur Einhaltung von ESG-Vorgaben.
Kapitalbeschaffung und Handel mit Finanzinstrumenten
Wir begleiten öffentliche Gesellschaften ganzheitlich bei der Emission von Aktien und deren Börsenzulassung – sowohl im Rahmen öffentlicher Angebote (IPO) als auch privater Platzierungen. Unsere Beratung umfasst sämtliche Phasen des IPO-Prozesses: von der Analyse der Börsenreife über die Erstellung des Prospekts bis hin zur Vertretung gegenüber der polnischen Finanzaufsichtsbehörde (KNF), der Warschauer Wertpapierbörse (GPW) sowie dem Zentralen Wertpapierdepot (KDPW).
Wir unterstützen Gesellschaften auch bei der Emission von Unternehmensanleihen, einschließlich der Erstellung der erforderlichen Dokumentation und der Kommunikation mit den zuständigen Aufsichtsbehörden.
Darüber hinaus beraten wir bei der Planung und Durchführung von Aktienrückkäufen (Buy-back-Programmen), wobei wir die Einhaltung der regulatorischen Anforderungen und die rechtliche Absicherung im Rahmen der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) gewährleisten. Unsere Leistungen umfassen auch die rechtliche Begleitung bei pflichtigen und freiwilligen Übernahmeangeboten zum Erwerb oder Tausch von Aktien. Wir koordinieren den gesamten Prozess und sorgen für eine reibungslose Kommunikation mit dem Brokerhaus sowie den Institutionen des Kapitalmarkts.
Wir bieten steuerrechtliche Strukturierung von Kapitalmarkttransaktionen und unterstützen sowohl Gesellschaften als auch Investoren bei der steuerlichen Abwicklung. Zudem beraten wir beim zwangsweisen Aktienrückkauf (Squeeze-out) und helfen bei der rechtssicheren Risikosteuerung. Auch bei Delisting-Prozessen – dem Rückzug von Aktien aus dem Börsenhandel – stehen wir unseren Mandanten zur Seite und sorgen für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sowie eine effektive Kommunikation mit den Aktionären. Unsere Beratung ermöglicht eine effiziente und rechtssichere Durchführung sämtlicher Kapitalmarkttransaktionen und Finanzinstrumentenoperationen.
Kapitalmarkttransaktionen, Restrukturierungen und Eigentümerbeziehungen
Wir beraten börsennotierte Gesellschaften bei Reorganisationen, Fusionen und Übernahmen – sowohl freundlichen als auch feindlichen – und unterstützen bei der Strukturierung von Transaktionen, der Durchführung von Due-Diligence-Prüfungen, der Erstellung von Vertragsdokumentationen sowie bei der Implementierung von Abwehrmechanismen.
Darüber hinaus begleiten wir die Abrechnung zwischen verbundenen Unternehmen und prüfen deren Übereinstimmung mit den kapitalmarktrechtlichen Vorschriften, insbesondere mit den Anforderungen des polnischen Gesetzes über öffentliche Angebote (Ustawa o ofercie publicznej). Wir unterstützen Aufsichtsräte bei der Entscheidungsfindung in komplexen gesellschaftsrechtlichen Konstellationen.
Unsere Beratung umfasst auch die rechtliche Betreuung von gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten – von internen Konflikten innerhalb der Organe der Gesellschaft über die Anfechtung von Beschlüssen bis hin zu Ansprüchen zwischen Aktionären. Wir sichern die Interessen unserer Mandanten durch die Gestaltung von Gesellschaftervereinbarungen und die Implementierung von Corporate-Governance-Grundsätzen.
Zudem beraten wir Family Offices und private Investoren bei der Strukturierung von Investitionsmodellen, einschließlich alternativer Investmentgesellschaften (ASI), unter Berücksichtigung der geschäftlichen Zielsetzungen, regulatorischen Risiken und steuerlichen Effizienz.
Betreuung von Organen börsennotierter Gesellschaften und Corporate Governance
Wir bieten umfassende rechtliche Unterstützung für Vorstände, Aufsichtsräte und Prüfungsausschüsse bei der Erfüllung ihrer gesellschaftsrechtlichen und regulatorischen Pflichten – einschließlich der Organisation von Sitzungen, der Erstellung von Unterlagen sowie der Kommunikation mit Aktionären. Wir beraten bei der Einführung interner Richtlinien, ethischer Standards, Corporate-Governance-Grundsätze sowie bei der Einhaltung der „Guten Praktiken börsennotierter Gesellschaften an der Warschauer Wertpapierbörse“ (Dobre Praktyki Spółek Notowanych na GPW).
Wir konzipieren und implementieren aktienbasierte Beteiligungsprogramme (z. B. Employee Stock Ownership Plans – ESOP, Restricted Stock Units – RSU), die zur Gewinnung und Bindung von Schlüsselpersonal beitragen.
Unsere Leistungen umfassen die Erstellung von Satzungen, Geschäftsordnungen, Vergütungspolitiken und Verfahrensregelungen für Prüfungsausschüsse – auch im Hinblick auf ESG-Berichterstattung. Darüber hinaus unterstützen wir einzelne Organmitglieder in Konfliktsituationen und gewährleisten rechtliche sowie operative Sicherheit.
Regulatorische Compliance und gesetzeskonforme Unternehmensführung
Wir unterstützen börsennotierte Gesellschaften bei der Sicherstellung der Einhaltung kapitalmarktrechtlicher Vorschriften – einschließlich der Marktmissbrauchsverordnung (MAR), des Gesetzes über öffentliche Angebote (Ustawa o ofercie publicznej) sowie der Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche (AML).
Wir helfen bei der Entwicklung und Implementierung interner Richtlinien und Verfahren – von Berichtsstandards über ethische Grundsätze bis hin zur Dokumentation von Transaktionen mit verbundenen Unternehmen. Unsere Beratung umfasst den Umgang mit Insiderinformationen, Transaktionen von Führungskräften (Insidergeschäfte) sowie die Erfüllung von Informationspflichten. Wir erstellen entsprechende Berichte und Zugangsdokumentationen (Insiderlisten). Wir führen Compliance-Audits durch, unterstützen Prüfungsausschüsse und implementieren maßgeschneiderte Compliance-Systeme, die den spezifischen Anforderungen von Emittenten gerecht werden.
Durch kontinuierliches Monitoring gesetzlicher und börsenbezogener Regelungen informieren wir unsere Mandanten proaktiv über neue Verpflichtungen und aufsichtsrechtliche Praktiken. Darüber hinaus übernehmen wir die laufende rechtliche Betreuung börsennotierter Gesellschaften – einschließlich der Erstellung von Berichten sowie der Kommunikation mit der polnischen Finanzaufsicht (KNF) und der Warschauer Börse (GPW).
Vertretung in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren
Wir vertreten börsennotierte Gesellschaften in verwaltungsrechtlichen und regulatorischen Angelegenheiten – insbesondere in Verfahren vor der polnischen Finanzaufsichtsbehörde (KNF) sowie vor Verwaltungs- und Zivilgerichten in kapitalmarktrechtlichen Streitfällen.
ESG und nichtfinanzielle Berichterstattung
Wir unterstützen börsennotierte Gesellschaften bei der Anpassung an die Anforderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der European Sustainability Reporting Standards (ESRS), insbesondere in folgenden Bereichen:
- Durchführung der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse (Double Materiality),
- Entwicklung von ESG-Strategien und Anwendung der EU-Taxonomie,
- Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten,
- ESG-Schulungen und Kommunikationsmaßnahmen.
Schulungen und Marktbildung
Wir führen praxisorientierte Schulungen für Vorstände, Aufsichtsräte, Abteilungen für Investor Relations sowie Führungskräfte durch. Die Inhalte umfassen insbesondere:
- Informationspflichten börsennotierter Gesellschaften,
- Corporate Governance und ESG-bezogene Themen,
- Investor Relations sowie praktische Aspekte der Tätigkeit am Kapitalmarkt.
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