Nach welchen Regeln können Ausländer an den Wahlen zum Europäischen Parlament in Polen beteiligen?
Die Wahlen zum Europäischen Parlament finden schon am 26. Mai statt. Müssen den Bürgern aus einem anderen EU-Mitgliedstaat, die in Polen leben und in Polen ihre Stimme abgeben wollen, zur Wahl nach Hause zurückkehren? Oder gibt es vielleicht einen einfacheren Weg? Nachfolgend finden Sie eine kurze Bedienungsanleitung:
1. Der EU-Bürger hat zwei Möglichkeiten: Stimmabgabe für die Kandidaten des Herkunftslandes oder die Stimmabgabe für die Kandidaten des Wohnsitzlandes - in diesem Fall: für polnische Kandidaten.
2. Wenn Sie Ihre Stimme für Kandidaten aus dem Herkunftsland abgeben möchten, gelten die Wahlvorschriften Ihres Herkunftslandes - in den meisten Fällen lassen sie die Stimmabgabe auch in bestimmten diplomatischen oder konsularischen Vertretungen zu.
3. Wenn Sie Ihre Stimme für polnische Kandidaten abgeben möchten, müssen Sie spätestens am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sein und in das Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen sein, in der Sie Ihren ständigen Wohnsitz haben.
4. Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis ist bei der für den ständigen Wohnsitz in Polen zuständigen Gemeindeverwaltung zu stellen.
5. Um in das Wählerverzeichnis eingetragen zu werden, ist es notwendig, vorher einen Aufenthalt in Polen zu registrieren - dies dient dazu, Ihre Verbindung zu Polen und damit die Legitimität der Wahl von polnischem Kandidaten zu belegen. Einige Gemeindeverwaltungen erlauben die Eintragung in das Wählerverzeichnis ohne eine solche Aufenthaltsregistrierung, so dass man Ihre Verbindung zu Polen auf andere Weise nachweisen kann (z.B. aufgrund des Mietvertrags, Arbeitsvertrags usw.) - aber das ist keine Regel und wenn Sie sich dafür entscheiden, stellen Sie sicher, dass das zuständige Gemeindeverwaltung eine solche Lösung akzeptiert.
6. In der Regel stehen auf den Websites von Gemeinden oder Stadträten Formulare zur Verfügung, die zur Eintragung in das Wählerverzeichnis ausgefüllt werden können. Das Antragsformular muss Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum, Namen des Vaters und die registrierte Wohnanschrift des ständigen Aufenthaltes oder die registrierte Wohnanschrift des letzten ständigen Aufenthaltes enthalten. Darüber hinaus sollte dem Antrag auch eine Fotokopie eines gültigen Ausweisdokuments als Identitätsnachweis (z.B. Reisepass oder Personalausweis) und eine schriftliche Erklärung, die die für die Eintragung in das Wählerverzeichnis erforderlichen Informationen enthält, beigefügt werden
7. Es ist anzumerken, dass die Eintragung in das Wählerverzeichnis neben dem Recht, an den Wahlen zum Europäischen Parlament teilzunehmen, dem Antragsteller auch das Recht gibt, an Kommunalwahlen (u. a. die Wahl der Mitglieder des Gemeinderats/Stadtrats und die Wahl des Gemeindevorstehers/des Bürgermeisters/Stadtpräsidenten) sowie an dem kommunalen Referendum teilzunehmen.
8. Möchte ein Bürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union jedoch für Kandidaten seines eigenen Landes stimmen oder wohnt er nur für kurze Zeit in Polen - z.B. wegen des Urlaubs oder Geschäftsreise - so findet in einer solchen Situation die Abstimmung in den diplomatischen oder konsularischen Vertretungen seines Landes statt. Es ist jedoch zu beachten, dass dies in der Regel vorherige Maßnahmen erfordert, z.B. die Erlangung einer Bescheinigung aus dem Bezirk des ständigen Aufenthalts im eigenen Land. Wie bereits erwähnt, gelten hier die gesetzlichen Vorschriften des Herkunftslandes, die genauso so viele sind wie die der EU-Mitgliedstaaten. Es ist wichtig, sich mit den richtigen Vorschriften vertraut zu machen.
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Katarzyna Łozińska katarzyna.lozinska@olesinski.com
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