Staatliche Beihilfen für Unternehmen
Unser Ansatz
Unser Team bewegt sich sicher in den technischen und wirtschaftlichen Aspekten staatlicher Beihilfen für Unternehmen und kennt die damit verbundenen Risiken. So liefern wir Empfehlungen, die Geschäftsrisiken minimieren und gleichzeitig eine stabile Grundlage für innovative Lösungen schaffen.
Für wen?
Unsere Beratung im Bereich staatlicher Beihilfen richtet sich an Unternehmer, die öffentliche Fördermittel nutzen oder dies planen. Wir unterstützen sowohl Unternehmen, die sich um Zuschüsse, Steuervergünstigungen oder bevorzugte Finanzierungen bemühen, als auch solche, die Projekte in Zusammenarbeit mit dem öffentlichen Sektor durchführen.

Staatliche Beihilfen sind ein interdisziplinäres Feld, in dem sich Recht, Steuern, Finanzen und Analytik auf vielen Ebenen überschneiden. Es ist schwer, alle Bereiche zu benennen, in denen sie auftreten können – deshalb ist ein vielschichtiger Ansatz so wichtig.
Dienstleistungen
Unsere Beratung im Bereich staatlicher Beihilfen für Unternehmen umfasst folgende Leistungen:
Beantragung staatlicher Beihilfen
Strategische Beratung bei der Auswahl potenzieller Förderquellen. Wir erstellen einen auf die Unternehmenssituation zugeschnittenen Aktionsplan und setzen ihn um. Wir unterstützen bei der Beantragung von EU- und norwegischen Fonds, staatlichen Zuschüssen, Steuervergünstigungen sowie externen Finanzierungsinstrumenten. Wir helfen bei der Antragstellung auf Fördermittel.
Durchführung von Vergabeverfahren
Unterstützung bei Projekten, die aus öffentlichen Mitteln finanziert werden und ein Vergabeverfahren erfordern. Wir kümmern uns um die Erstellung der erforderlichen Unterlagen, unterstützen bei der Kommunikation mit Auftragnehmern und bei der Angebotsbewertung.
Kumulierung staatlicher Beihilfen
Beratung zur Kombination von Fördermitteln aus verschiedenen Quellen und zur Prüfung der Ausschöpfung von Förderhöchstgrenzen im Unternehmen oder in der Unternehmensgruppe. Wir überwachen verfügbare Förderlimits auch für einzelne Investitionsprojekte und schützen Unternehmen vor dem Erhalt unzulässiger oder überhöhter Beihilfen.
Unterstützung bei individuellen Verhandlungen
Sowohl mit Vertretern der Europäischen Kommission als auch mit nationalen Behörden, darunter Ministerien, die Polnische Agentur für Unternehmensentwicklung, die Polnische Agentur für Investitionen und Handel, das Nationale Zentrum für Forschung und Entwicklung, der Polnische Entwicklungsfonds sowie Selbstverwaltungseinheiten.
Vertretung in Gerichtsverfahren und Unterstützung bei Prüfungen
Beratung bei Streitigkeiten über die Gewährung staatlicher Beihilfen sowie bei Änderungen, Erlöschen oder Widerruf von Förderentscheidungen. Wir legen Rechtsmittel gegen Entscheidungen von Prüfbehörden ein und begleiten Prüfungen durch nationale (einschließlich Oberster Rechnungshof – Najwyższa Izba Kontroli, NIK) und EU-Behörden (im Auftrag der Europäischen Kommission).
Prüfung erhaltener staatlicher Beihilfen
Durchführung umfassender oder begrenzter Audits der erhaltenen Fördermittel, z. B. hinsichtlich Beschäftigungspflichten, getätigter Ausgaben, ordnungsgemäßer Verwendung der Beihilfen, Kumulierung von Fördermitteln. Erstellung von Prüfungssimulationen.
Sicherstellung der Einhaltung der FSR-Verordnung
Beratung zur Einhaltung der Verordnung über ausländische Subventionen, die den Binnenmarkt verzerren. Unsere Unterstützung umfasst drei Bereiche: Compliance, Unternehmensübernahmen (M&A) und öffentliche Aufträge.
Abrechnung erhaltener staatlicher Beihilfen
Beratung zur Abzinsung von Fördermitteln, Entwicklung optimaler Beschaffungsverfahren (basierend auf Wettbewerbsprinzipien, Marktanalyse usw.). Berechnung verfügbarer Förderlimits und Reihenfolge der Nutzung bewilligter Investitionsvergünstigungen. Unterstützung bei der Erfüllung von Berichtspflichten gegenüber nationalen und EU-Institutionen.
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