Steuerabrechnungen im Rahmen von Sonderwirtschaftszonen / der Polnischen Investitionszone
Sonderwirtschaftszonen (SWZ, pol. SSE) und (ab 2018) die sog. Polnische Investitionszone (PSI) ermöglichen es Unternehmern, von Investitionsanreizen zu profitieren, vor allem in Form von Einkommensteuerbefreiungen. Die sichere Inanspruchnahme dieser Befreiung erfordert unter anderem eine angemessene Berechnung des Anteils der befreiten Einkünfte, die Trennung von befreiten und steuerpflichtigen Tätigkeiten, die Berechnung der geltenden Beihilfegrenze oder die angemessene Anwendung der Verrechnungspreisregeln bei der Berechnung der befreiten Einkünfte. Dies sind nur einige der Herausforderungen, mit denen sich Unternehmer konfrontiert sehen, die auf der Grundlage einer SWZ-Genehmigung bzw. eines Förderbescheids tätig sind. Mit den richtigen Sicherheitsvorkehrungen sollten diese Beihilfen bzw. Fördergelder die Vorteile einer Tätigkeit in einer SWZ/der PSI nicht in den Hintergrund stellen.
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Steuerberater
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Beratungsbereiche
Das Team von OW verfügt über umfangreiche Erfahrungen mit den rechtlichen und steuerlichen Aspekten der Tätigkeit in den Bereichen SWZ / PSI. Wir bieten eine umfassende Beratung in allen Phasen der Investitionstätigkeit (von der Einholung einer Genehmigung / eines Förderbescheids bis zur korrekten Abrechnung der auf ihrer Grundlage erhaltenen öffentlichen Beihilfen). Im Bereich der Besteuerung hingegen setzen wir uns vor allem für die sichere und effektive Nutzung öffentlicher Beihilfen in Form von Einkommenssteuerbefreiungen ein, die u. a. Folgendes beinhalten:
Steuerliche Beratung bei Zonenabrechnungen (insbesondere bei der korrekten Berechnung der steuerfreien Einkünfte, der Zuordnung von Einkünften und Kosten zu steuerfreien Tätigkeiten)
Beratung bei der korrekten Berechnung der im Rahmen der SWZ / PSI verwendeten und verfügbaren staatlichen Beihilfen (einschließlich der Überprüfung der Korrektheit der Einstufung der Investitionsausgaben, der Überprüfung des Abzinsungsverfahrens für staatliche Beihilfen oder der Überprüfung der Anwendung der Vorschriften über die Kumulierung von staatlichen Beihilfen mit anderen Formen der Beihilfe bzw. Unterstützung)
Überprüfung der korrekten Anwendung von Verrechnungspreisen bei Verrechnungen zwischen in der SWZ / PSI und außerhalb tätigen Betrieben sowie Festlegung der Art und Weise von zwischenbetrieblichen Abrechnungen
SWZ-/PSI-Abwicklungsprüfungen, einschließlich der Überprüfung der oben genannten Aspekte
Umfassende Schulungen zu den rechtlichen und steuerlichen Aspekten von Tätigkeiten auf der Grundlage eines Förderbescheids / einer SWZ-Genehmigung
Vorbereitung von Anträgen auf Steuerauslegung in Bezug auf Steuerabrechnungen innerhalb der SWZ/PSI
Vertretung in Steuer- und Gerichtsverwaltungsverfahren im Bereich der Steuerabrechnungen innerhalb der SWZ/PSI
Steuerliche Due-Diligence-Prüfung vor M&A-Transaktionen, an denen SWZ-Unternehmen beteiligt sind
Durchgeführte Projekte
Audits und Prüfungen
Seit mehr als 10 Jahren Durchführung von jährlich mehr als einem Dutzend Audits/Prüfungen von Steuerabrechnungen in SWZ-Unternehmen (meist große Unter...
Vertretung und Verteidigung von Kunden bzw. Mandan...
Erfolgreiche Vertretung und Verteidigung von Mandanten in zahlreichen Steuerprüfungen und Steuerverfahren im Zusammenhang mit SWZ-Abrechnungen
Spezielle Projekte
Mehr als ein Dutzend abgeschlossene Fachprojekte inkl. Nachweis der angefallenen förderfähigen Ausgaben und Ermittlung der Förderhöchstgrenze
Auszeichnung in der Kategorie Tax
Im Jahr 2023 wurden wir erneut im The Legal 500-Ranking in der Kategorie Tax (Tier 2) ausgezeichnet.
Der Titel "Recommended Lawyer" wurde verliehen an: Tomasz Gałka, Wojciech Fryze, Konrad Misiewicz, Karol Niemiec und Joanna Karczewska.