Grundsteuer (RET)

Auch wenn die Grundsteuer gewöhnlich einen beträchtlichen Aufwandsposten im Haushalt von Unternehmen ausmacht, werden Senkungspotentiale der Grundsteuer oft „unterschätzt” und mögliche Risiken aus falscher Steuerabrechnung nicht richtig erkannt. Selten wird die in Unternehmen bereits einmal vorgenommene Klassifizierung von Objekten neu überprüft. Die Unternehmen laufen dadurch die Gefahr, dass ihre Steuerschuld somit deutlich überhöht oder das Risiko von Steuerrückständen größer wird. Mit unserer Beratung wird den beiden Aspekte Rechnung getragen.

Karol Niemiec

Manager
Steuerberater

Karol Niemiec

Manager
Steuerberater

Beratungsbereiche

Wir helfen Ihnen Ihre Grundsteuer richtig abrechnen, das Risiko möglicher Steuerrückstände minimieren und etwaige Einsparungspotentiale identifizieren. Wir:

bieten unsere Unterstützung bei grundsteuerlicher Zuordnung Ihrer Vermögensgegenstände

überprüfen Ihre Grundsteuerabrechnungen für die jeweiligen Zeiträume, bewerten sämtliche Risiken und Steuereinsparungspotentiale

erledigen für Sie Bestandsaufnahmen über grundsteuerpflichtige Gegenstände Ihres Vermögens (Grundstücke, Bauanlagen) mit der Gebäudeflächenabmessung für die Besteuerung und Bewertung der Vermögensgegenstände (Hierzu arbeiten wir mit Sachverständigen zusammen)

arbeiten Anträge auf Gesetzesauslegungen zu Grundsteuer für Sie aus

vertreten Sie bei Steuer- und verwaltungsgerichtlichen Verfahren bezgl.Grundsteuer

beraten Sie laufend zu Grundsteuerthemen und bereiten Gutachten und Steuerratschläge für Sie vor

Durchgeführte Projekte

Zuständiger Partner

Fachbereichsleiter