Verbraucherrecht

Unternehmer, die Verbrauchern ihre Leistungen und Waren anbieten, müssen beachten, dass Verbraucher schlechter gestellte Marktteilnehmer sind und deshalb rechtlich geschützt werden müssen. Den B2C – Beziehungen gebührt daher besondere Vorsicht, nicht nur im Hinblick auf auszugestaltende Verträge und Regelwerke, sondern auch im Hinblick auf anzuwendende Praktiken.

Magdalena Kaleta-Maniak

Manager
Rechtsanwältin

Magdalena Kaleta-Maniak

Manager
Rechtsanwältin

Unsere Beratungsfelder

Tag für Tag begleiten wir Unternehmer, die ihre Produkte und Dienstleistungen sowohl im Direktverkauf (in oder außerhalb ihrer Geschäftsräume) als auch Online (Fernabsatz) anbieten. Wir verstehen geschäftsbezogene Aspekte des direkten Verkaufs an Verbraucher und helfen unseren Mandanten bei ihren Bemühungen, den Aspekten Rechnung zu tragen, während wir gleichzeitig darauf achten, dass Verbraucherrechte gesichert sind. Unsere Unterstützung im Bereich Verbraucherrecht:

Dokumentationen, Verträge, Regelwerke, Flyer und sonstige für Verbraucher bestimmte Inhalte zur Vermeidung unzulässiger Klauseln und Verbrauchertäuschung auch im Rahmen von E - Commerce entwickeln / ausarbeiten (für Mehr über unsere Kompetenzen siehe E-Commerce-Recht)

Für Verbraucher bestimmte und bereits verwendete Dokumente auf unzulässige Klauseln und Verbrauchertäuschung auditieren und Empfehlungen zur Anpassung an das gültige Gesetz erteilen

Gelebte verbraucherbezogene Praktiken und Betriebsgrundsätze auf mögliche risikoträchtige Verstöße gegen kollektive Verbraucherrechte hin bewerten

Marketinginformationen auf potentielle Verbrauchertäuschungen und Verwendbarkeit der Geschäftsinformation aufgrund erhobener Einwilligungserklärungen der Verbraucher hin inhaltlich prüfen (für Mehr über unsere Kompetenzen siehe Marketingrecht und Werberecht)

Bei Aufbau von Retouren- und Reklamationsabläufen unter gleichzeitiger Wahrnehmung von Verbraucherrechten und Unternehmerinteressen helfen

Unternehmer in der Kommunikation mit Verbrauchern im Streitfall laufend unterstützen

Unternehmer in Verfahren vor der Wettbewerb- und Verbraucherschutzbehörde sowie örtlichen Ombudsleuten für Verbraucherschutz begleiten

Durchgeführte Projekte

Zuständiger Partner

Fachbereichsleiter