Personalwesen (HR) / Arbeitsrecht
Rollen, die Personalabteilungen unternehmensintern zu übernehmen haben, ändern sich dynamisch. Personalfachleute werden zunehmend in eine stets wachsende Anzahl organisationsrelevanter Aufgaben und betriebsinterner Abläufe involviert. Auch das rechtliche Umfeld, in dem sie arbeiten, und der Arbeitsmarkt sind in stetigem Wandel. Personalmanagement bedeutet heutzutage nicht nur das herkömmliche Arbeitsrecht, sondern auch Datenschutz, Compliance, neue Technologien etc. Wir verstehen die Herausforderung und helfen unseren Mandanten sämtliche Probleme in ihrem HR – Bereich bewältigen.
Partner
Rechtsanwältin

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Unser HR - Beratungsansatz ist interdisziplinär: Begleiten wir unsere Mandanten bei ihren arbeitsrechtlichen Projekten, werden dabei unsererseits u. a. immer datenschutzrechtliche Anforderungen oder Steueraspekte bedacht. Durch Entwicklung geschäftlich optimaler Lösungsvorschläge wird eine flächendeckende Unterstützung geboten. Wir sind darum bemüht, mit Personalabteilungen, die wir unterstützen, teamarbeitorientiert zu kooperieren, so dass wir die Bedürfnisse und Vorstellungen unserer Mandanten vertiefend kennen lernen und verstehen.
Senior Manager
Rechtsanwältin

Senior Manager
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Beratungsbereiche
Wir beraten Sie gern und umfassend zu sämtlichen Fragen des Einzel- und kollektiven Arbeitsrechtes und auch zu allen sonst anfallenden Themen des Personalwesens. Wir arbeiten für polnische und ausländische Unternehmer.
Ob laufendes Geschäft oder Strategieentwicklungen oder fachkompetente Schnellhilfe im Notfall – Sie können sich auf uns verlassen!
Auf die langjährige Erfahrung unserer Berater, ihr Verständnis für geschäftliche Zusammenhänge und das geschäftliche Umfeld der Arbeitgeber können Sie bauen. Unser Ziel ist es, unseren Mandanten optimal angepasste praktische Lösungsansätze für ihren Einzellfall anzubieten.
Hauptbereiche unserer Beratung:
Neue Arbeitgeberstrukturen aufbauen oder alte Strukturen erneuern, Programme für freiwillige Mitarbeiteraustritte, Massenentlassungen, Betriebs- oder Teilbetriebsübergänge entwickeln
Arbeitnehmerthemen im Zusammenhang mit Betriebsübergängen und Umwandlungen in Kapitalgruppen absichern – vorgeschäftliche Auditprüfungen und auch Begleitung bei Arbeitgeberintegration nach Geschäftsabschluss
Optimale Beschäftigungsmodelle entwickeln, Beschäftigungsformen diversifizieren (Geschäftsführerverträge, B2B), Vergütungsmodelle umbauen
Mit Gewerkschaften, Betriebsräten und sonstigen Arbeitnehmervertretungen zusammenarbeiten, davon Kollektivstreite abwenden und leiten, Tarifverträge verhandeln, Massenentlassungen betreuen
Personalabteilungen laufend und flächendeckend unterstützen (u. a. Arbeitsverhältnisse eingehen und auflösen, Arbeitszeiten, Löhne, Urlaubsansprüche, Arbeitschutz; Betriebsunfälle; Regelwerke, Grundsätze und sonstige arbeitsrechtliche Dokumente; Durchsicht/Prüfung von Unterlagen; alle HR – üblichen Verträge)
Leiharbeiter einstellen, Arbeitnehmer outsourcen
Vorbereitende, präventive Maßnahmen bei behördlichen Außenprüfungen, insbesondere durch Staatliche Arbeitsinspektion (PIP), Sozialversicherungsträger (ZUS), durchführen und Arbeitgeber dabei vertreten, Vertretung in sämtlichen Schritten der Auseinandersetzungen mit Behörden übernehmen
Sämtliche arbeitnehmerbezogenen Steuer- und SV-Beitragsschuldfragen bearbeiten, davon Arbeitgeber vor zuständigen Behörden vertreten
Arbeitgeber in sämtlichen Streiten mit Arbeitnehmern, davon auch vor Gericht, vertreten
Schöpferische Tätigkeit der Arbeitnehmer – Themen rund um geistiges Eigentum, Rationalisierungs-Ordnungen, Anwendung höherer Werbungskosten etc.
Arbeitnehmerkapitalpläne (PPK) und betriebliche Altersvorsorge (PPE)
Einführung neuer Technologien und innovativer Lösungen mit Auswirkungen auf das Personalmanagement (Einkauf von Technologien/Software und rechtlich sichere Implementierung)
Motivationsprogramme für Arbeitnehmer aller Ebenen (Für Mehr zu unserer Kompetenz siehe unter Motivationsprogramme für Hauptführungskräfte)
Datenschutz und Datensicherheit im Personalwesen –vor allem DS-GVO (Für Mehr zu unserer Kompetenz siehe unter Datenschutz, DSGVO)
Beschäftigung von Ausländern und Arbeitnehmerüberlassung/Arbeitnehmerentsendung (Für Mehr zu unserer Kompetenz siehe unter Globale Mobilität / Fremdenrecht)
Compliance - Instrumente und Compliance - Prozeduren im Personalwesen (Mehr zu unserer Kompetenz siehe unter Compliance)
Schulungen für Arbeitnehmer unterschiedlicher Ebenen, Arbeitgeber/ Führungskräfte/ Personalabteilungen
Krisenbewältigungsberatung für Personalabteilungen, insbesondere über die Beschaffung von Finanzierungen für Arbeitsplatzerhaltung (Mehr zu unserer Kompetenz siehe unter Krisenbewältigungsberatung)
Auszeichnung in der Kategorie Beschäftigung
Im Jahr 2023 wurden wir erneut im The Legal 500-Ranking in der Kategorie Beschäftigung (Tier 3) ausgezeichnet.
Der Titel "Recommended Lawyer" wurde verliehen an: Lucyna Brayshaw, Anna Chrobot, Ludmiła Łuczak, Nina Wiśniewska-Lech, Magdalena Maślak-Gościmińska.