Motivationsprogramme für Schlüsselpersonal

Motivationsprogramme für Vorstandsmitglieder oder Schlüsselmitarbeiter von Unternehmen sind nicht nur eine Art, die wichtigsten Führungskräfte zu motivieren und an das Unternehmen zu binden, sondern auch die finanziellen Ergebnisse des Unternehmens zu verbessern.

Małgorzata Łamek-Bogacz

Senior Manager
Rechtsanwältin

Małgorzata Łamek-Bogacz

Senior Manager
Rechtsanwältin

Beratungsbereiche

Häufige Änderungen der Vorschriften und die restriktive Haltung der Steuerbehörden machen es notwendig, Motivationsprogramme mit größter Sorgfalt umzusetzen. Die Art und Weise, wie das Programm reguliert wird, und die Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um sicherzustellen, dass bestimmte Vorteile erzielt werden, können nach Belieben formuliert werden. Dadurch kann das System an die Marktsituation oder die spezifische Situation des Unternehmens (wobei unter anderem berücksichtigt wird, ob es sich um ein öffentliches Unternehmen handelt oder nicht) sowie an die angenommenen Motivationsziele angepasst (sogar "maßgeschneidert") werden.
Je nach den Bedürfnissen des Kunden und den Annahmen, die von den Programmen erfüllt werden müssen, unterstützen wir die Einführung von Vergütungssystemen, die z.B. auf

  • Aktien des Unternehmens oder seiner Tochtergesellschaften,
  • Zeichnungsscheine, Anleihen, Aktienoptionen,
  • derivative Finanzinstrumente,
  • Zielkapital, Rückkauf (buy- back), Ausgabe im Rahmen einer Zeichnung mit Zulassung zum Handel, mit einer Lock-up-Option, aufgrund der Verwendung von Aktien/Sonstiges basieren.

Wir werden Ihre Fragen beantworten und Ihnen in diesem Bereich helfen:

Einführung/Fortsetzung/Änderung der Grundsätze des Motivationssystems – wir entwerfen Regelungen, Beschlüsse von Aufsichtsräten und Aktionärs-/Partnerversammlungen, wir bereiten Zeichnungsunterlagen vor

Einfügen der Regeln des Programms in die Anforderungen für eine bevorzugte PIT Besteuerung im Falle von aktienbasierten Motivationssystemen

Durchführung der Umsetzung (Abrechnung) von Programmen,, z.B. im Rahmen der Aufnahme von Aktien / zertifizierten Einheiten, Austausch von Zeichnungsscheinen gegen Aktien, Barabrechnung

Beurteilung der Auswirkungen von Steuer- und Sozialversicherungssystemen – wir erstellen Stellungnahmen zur Qualifikation von Einnahmen aus Motivationssystemen in der dynamischen rechtlichen und steuerlichen Realität, unter Berücksichtigung der aktuellen Auslegungslinie und Rechtsprechung; wir beantragen individuelle Steuerauslegungen für den Organisator und die Teilnehmer der Systeme; wir vertreten vor Steuerbehörden und Verwaltungsgerichten

Laufende oder rückwirkende Abrechnung der Programme durch Qualifizierung für eine bestimmte Einnahmequelle, Anpassung des Steuersatzes, Beurteilung der Notwendigkeit, bestimmte Steuererklärungen einzureichen, möglicher Notwendigkeit, Korrekturen vorzunehmen oder Anträge auf Rückerstattung zu viel gezahlter Steuern zu stellen

Umfassende Unterstützung für die Bewertung der Auswirkungen der Programme auf die Belastung der Organisatoren und Teilnehmer sowie auf die Form des umgesetzten Programms –unter anderem unter Berücksichtigung der Belastung durch den Solidaritätsbeitrag, der Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Annahme von Vergütungsrichtlinien für Vorstände und Aufsichtsräte und der neuen Berichterstattung über Vergütungen in öffentlichen Unternehmen, der Verpflichtungen zur Berichterstattung über Steuerregelungen (MDR)

Durchgeführte Projekte