Öffentliche Förderung
Es ist das Phänomen der öffentlichen Förderung, dass Geschäftsbereiche, die davon profitieren, sich allesamt kaum aufzählen lassen. Öffentliche Förderung ist ein fachübergreifendes Gebiet, das Kenntnisse in Recht, Steuern, Finanzen und sogar Analytik erfordert.
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Rechtsanwältin
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Beratungsbereiche
Unsere Fachleute sind auf technischen und businessbezogenen Themen der öffentlichen Förderung bewandert. Um Gefahren, die damit zusammenhängen, wissen sie bestens Bescheid und können diese auch vorab erkennen. Ihre Beratung lässt Geschäftsrisiken minimieren und innovative Lösungen fest untermauern.
Bereiche unserer Beratung sind u.a.:
Optimales Modell für öffentliche Förderung entwickeln – Strategieberatung zur Wahl potentieller Förderungsquellen, umfassende Darstellung von Risiken, Chancen, Gefahren und Vorteilen sowie gemeinsame Gestaltung einer optimalen Vorgangsplanung
Öffentliche Förderungen beschaffen – EU-gemeinschaftliche Fonds, Norwegischer Finanzmechanismus, Regierungsgrants, Steuerbefreiungen und Steuervergünstigungen, Instrumente der Fremdfinanzierung, von der Strategieentwicklung über Analysen von Bedingungen für die Bewerbung um Förderungen, Feststellung des Status des Begünstigten und Verhandlungen mit zwischengeschalteten Stellen bis hin zu der Bewerbung um vorgenannte Förderungsmittel, davon Ausarbeitung von Förderanträgen
Rechtsnatur erteilter oder potentiell zu erteilender Förderungen beurteilen – Beratung nach geeigneter Qualifizierung der Art und der Form des jeweiligen Fördermittels unter Beachtung der daraus hervorgehenden Folgenden, davon insbesondere verfügbare Limits, Modi für die Limitfeststellung, Auflagen aufgrund erteilter Förderungen
Kumulierung öffentlicher Förderungen – Kumulierung von Förderungen aus verschiedenen Quellen, quantitative Überprüfung beanspruchter Förderungen für Unternehmen/ Unternehmensgruppen, Überwachung verfügbarer Förderungsobergrenzen auch für Einzelinvestitionsprojekte, Absicherung von Unternehmern gegen Beanspruchung nicht zustehender oder übermäßiger Förderungen
Förderung von Innovationen – Umfassende Unterstützung bei Entwicklung und anschließender Implementierung von Ergebnissen der Entwicklungs-, Forschungs- oder Innovationsarbeiten (davon sog. Innovationsaudits und Identifizierung von Innovationsbereichen), Beschaffung von Förderungen und Beratung bei deren Abrechnung (davon u. a. Steuerentlastungen für Forschung und Entwicklung, IP Box, Technologiekredite, Fördermittel aus EU-Fonds, Steuervergünstigungen)
Polnische Investitionszone (PSI) und Sonderwirtschaftszonen – Flächendeckende Beratung bei der Bewerbung um steuerliche Anreize, Antragstellung auf Steuerbefreiungen sowohl für Greenfield- als auch Brownfield-Investitionen, Absicherung von Unternehmern im Hinblick auf nationale und gemeinschaftliche Anforderungen
Abrechnung erteilter öffentlicher Förderungen – Umfassende Beratung bei Diskontierung öffentlicher Förderungen, Entwicklung optimaler Abläufe für Anschaffungen (Wettbewerbsprinzip, Markterkundung etc.), Berechnung verfügbarer Limits für öffentliche Förderung, Reihenfolge für die Beanspruchung erteilter Investitionsentlastungen und Unterstützung bei Erfüllung von Berichtserstattungspflichten gegenüber nationalen und gemeinschaftlichen Einrichtungen
Unterstützung bei direkten Verhandlungen im Einzelfall mit Vertretern der Europäischen Kommission, nationalen Behörden, u. zw. der Regierungsverwaltung, zwischengeschalteten Einrichtungen wie u. a. Ministerien, Polnischer Agentur für Unternehmensentwicklung (PARP), Polnischer Agentur für Information und Auslandsinvestitionen (Polska Agencja Informacji i Inwestycji Zagranicznych), Nationalem Zentrum für Forschung und Entwicklung (NCBiR), PFR, Gebietsverwaltern (Zonen) etc.
Vertretung bei Gerichtsverfahren (davon vor dem Woiwodschaftsverwaltungsgericht (WSA), dem Obersten Verwaltungsgericht) und Begleitung bei Kontrollverfahren – Streitigkeiten wegen Beschaffung öffentlicher Förderungen, Änderung, Ablauf, Rückziehung von Beihilfebescheiden, Widersprüche gegen Bescheide der Kontrollbehörden, Begleitung bei Kontrollen durch nationale Behörden (davon Oberste Kontrollkammer (NIK)) und gemeinschaftliche Behörden (Kontrollen durch die Europäische Kommission)
Auditprüfungen über erteilte öffentliche Förderungen – Voll- und Teilaudits über erteilte Förderungen, beispielsweise im Hinblick auf die Beschäftigungspflicht, getragene Ausgaben, die Ordnungsmäßigkeit der beanspruchten öffentlichen Förderung, Kumulierung von Fördermitteln, davon auch simulierte Behördenkontrollen
Mit wem arbeiten wir zusammen?
OW arbeitet mit einem großen Kreis von Gebietsverwaltern (Verwaltern von Sonderwirtschaftszonen) zusammen. Es wird u. a. durch Organisation gemeinsamer Veranstaltungen, Webinare, Vorlesungen und Seminare für Unternehmer, insbesondere mit der Sonderwirtschaftszone von Legnica, der Sonderwirtschaftszone von Wałbrzych, der Sonderwirtschaftszone Invest-Park, der Sonderwirtschaftszone von Katowice oder der Sonderwirtschaftszone von Pommern zusammengearbeitet.