Für unseren Kunden – Generalauftragnehmer von Bauarbeiten – haben wir eine gerichtliche Sicherheit erwirkt, die die Einbehaltung der Zahlung aus der Versicherungsgarantie der vom Investor gemeldeten Ansprüche in Höhe von fast 1 Mio. PLN gewährleistet.

Die positive Entscheidung des Bezirksgerichts in Warschau ist umso erfreulicher, als die Möglichkeit der Gewährung einer Sicherheit, die darin besteht, dem Begünstigten die Inanspruchnahme der Versicherungsgarantie (oder Bankgarantie) zu untersagen, in der Rechtsprechung des Gerichts ernsthafte Zweifel aufkommen lässt, insbesondere wegen des abstrakten Charakters der Garantie selbst.

Oft gewähren die Gerichte diese Art von Sicherheiten nicht, aber in diesem Fall haben es die Sachargumente im Bereich des Bau- und Vertragsrechts sowie des Zivilprozesses ermöglicht, die Garantie auszusetzen.

Der Antrag auf Gewährung der Sicherheit wurde von Maciej Król – Manager, bei O&W verantwortlich für die Praxis des Bau- und Immobilienrechts, und Mateusz Kisiela aus dem Prozessteam vorbereitet.

Herzlichen Glückwunsch zu Ihrem Erfolg!