• Staatliche Beihilfen (Planung / Compliance)
  • Sonderwirtschaftszonen / Polnische Investitionszone
  • EU-Fonds, Regierungsgrants
  • Prüfung widmungsgemäßer Beihilfenverwendung
  • Verfahren zu Rückerstattung öffentlicher Mittel (nationale Fonds, EU-Fonds)
  • Steuerentlastungen für Innovationstätigkeiten (Steuerentlastung für F+E / IP Box)
  • Ausländische Markterschließung in Polen

Jacek Łuczyński

Manager

Rechtsanwalt | OW State aid

Spezialist für steuerrechtliche Beratung rund um staatliche Beihilfen mit besonderem Hinblick auf Förderung wirtschaftlicher Betätigungen in Sonderwirtschaftszonen (SSE)/ Polnischer Investitionszone (PSI) und Förderungen durch Grundsteuerbefreiung.

Im Fokus seiner praktischen Beratertätigkeit steht die strategische Planung einer optimalen und sicheren Beihilfenverwendung, davon die Absicherung von Kombinationen mehrerer Formen von Förderungen (nationale und gemeinschaftliche Zuschüsse, Steuerbefreiungen, Vorzugsdarlehen).

Er beteiligte sich an der Umsetzung der polnischen Vorschriften über die Regeln für die Finanzierung von wichtiger Vorhaben von Gemeinsamem Europäischem Interesse (IPCEI).

Herr Łuczyński ist Leiter mehrerer dutzend Verfahren zur Einführung steuerlicher Anreizmaßnahmen wie Körperschaftssteuerbefreiungen in SSE/PSI. Er steht seinen Mandanten mit Rat und Tat zur Seite, um die Vereinbarkeit ihrer Tätigkeiten mit Regelungen über staatliche Beihilfen, Steuern und öffentliche Finanzen im Zeitraum der in Anspruch genommenen Einkommensteuer-, Grundsteuerbefreiungen, Steuerentlastungen für F+E und Innovationen (IP-Box), nationaler und gemeinschaftlicher Zuwendungen zu gewährleisten (Compliance).

Seine Aufgabe sind ferner betriebsinterne Audits über die Abrechnung staatlicher Beihilfen, Steuerbefreiungen für SSE/PSI, Steuerentlastungen für F+E und Innovationen (IP-Box). Herr Łuczyński übernimmt auch die Leitung betriebsinterner Audits über die finanzielle Umsetzung und sachliche Durchführung öffentlich geförderter Projekte hinsichtlich deren Vereinbarkeit mit den Vorschriften über staatliche Beihilfen und öffentliche Finanzen.

Herr Łuczyński war bereits Teilnehmer und Berater bei mehren dutzend Außenprüfungen, die durch Finanzämter, die nationale Finanzverwaltung, das Ministerium für Fonds und Regionale Politik, das Ministerium für Entwicklung sowie Verwalter von Sonderwirtschaftszonen zu verwendeten öffentlichen und steuerlichen Förderungen eingeleitet wurden.

Auch die Leitung verwaltungsrechtlicher Verfahren zur Rückerstattung öffentlicher Mittel, davon Förderungen aus Strukturfonds (vor NCBiR / PARP), gehört zu seinem Aufgabenbereich.

In seinem beruflichen Alltag betreut er Unternehmer u. a. aus der Chemie-, Kfz-, Maschinen-, Textil-, IT– und Logistikbranche.

Herr Łuczyński ist Absolvent der Fakultät für Jura, Verwaltung und Wirtschaft an der Universität Wrocław. Ehemaliger didaktischer Mitarbeiter an der Bankhochschule (Wyższa Szkoła Bankowa) in Wrocław.

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  • EU-Fonds, Regierungsgrants
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  • Steuerentlastungen für Innovationstätigkeiten (Steuerentlastung für F+E / IP Box)
  • Ausländische Markterschließung in Polen